Bundesnetzagentur zur Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesnetzagentur hat nun eine genauen Katalog zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung herausgegeben. Dort findet sich eine detaillierte Beschreibung der Bedingungen. Der Entwurf ist im Amtsblatt der Behörde veröffentlicht:

ABl. BNetzA vom 18.05.2016, Mit.-Nr.: 627, S. 1253 ff.:
Veröffentlichung des Entwurfs „Katalog von technischen Vorkehrungen und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12.2015 (BGBl. I S. 2218)“ – Anforderungskatalog nach § 113f TKG.

Stellungnahme ist den Interessenvertretern bis 01.07.2016 ermöglicht.

Die BNetzA stellt zwar das Jahresinhaltsverzeichnis im Internet zur Verfügung, leider nicht den Text des Amtsblatts der Behörde. Der kann gegen Zahlung von 26 EUR für das Halbjahres-Abo bzw. 48 EUR für das Jahres-Abo im Inland erworben werden – bemerkenswert für das Amtsblatt einer Bundesbehörde.

In der Zeit ist ein Hintergrundartikel über die Vorratsdatenspeicherung und deren Folgen erschienen, der den Fokus auf die technische und wirtschaftliche Seite legt. Daran wird auch das wirtschaftliche Interesse gegen die Vorratsdatenspeicherung deutlich:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-06/vorratsdatenspeicherung-bundesnetzagentur-anforderungen-provider-datenspeicherung/komplettansicht