Bundeskartellamt mit Stellungnahme zu Facebook-Datenpolitik

Das Bundeskartellamt hat Facebook in einer Meldung vom 07.02. 2019 weitreichende  Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt.

Facebook  muss zukünftig von all seinen Nutzern eine freiwillige Einwilligung einholen, dass die über Whatsapp oder Instagram und Drittseiten gesammelten Daten dem Nutzerkonto von Facebook zugeordnet werden dürfen. Diese Daten dürfen nicht kombiniert mit

Facebook Daten verarbeitet werden sofern der Nutzer keine freiwillige Einwilligung erteilt.

Damit wendet sich das Bundeskartellamt gegen die Ankündigung von Mark Zuckerberg, die in den Diensten WhatsApp, Instagram und eben Facebook erhobenen Daten zusammenzuführen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes betonte, „Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht erteilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenführung aus den verschiedenen Quellen verzichten.“ Er führte weiter aus: „Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen

Das Bundeskartellamt hat Facebook aufgefordert, Lösungsvorschläge zu erarbeiten und vorzulegen.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist jedoch noch nicht rechtskräftig: Facebook hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. Laut Medienberichten hat Facebook rechtliche Schritte gegen den Beschluss angekündigt.

 

Quellen: