Bundesgerichtshof legt dem EuGH Fragen zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings vor

Der inzwischen seit 20 Jahren laufende Rechtsstreit zwischen der Band Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham geht nach zwei Urteilen des OLG Hamburg, zwei Urteilen des BGH und einem Urteil des Bundesverfassungsgericht nun vor den EuGH nachdem der BGH diesem in der Sache „Metall auf Metall III“ Fragen zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie vorgelegt hat (Beschluss vom 1. Juni 2017 – I ZR 115/16).

In der Sache geht es um einen zwei Sekunden langen Ausschnitt aus dem Musikstück „Metall auf Metall“ der Band Kraftwerk aus dem Jahr 1977. Dieser Ausschnitt wurde von Moses Pelham für das Stück „Nur mir“ der Sängerin Sabrina Setlur im Jahr 1997 gesampelt und dem Stück als Loop unterlegt. Die Kläger sehen dadurch ihre Rechte als Tonträgerhersteller verletzt. Sie haben die Beklagten auf Unterlassung, Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zum Zweck der Vernichtung in Anspruch genommen.

Während die letzten Urteile der Instanzgerichte der Klage stattgaben, entschied das Bundesverfassungsgericht in der Sache, dass diese Urteile der Kunstfreiheit aus Art. 5 III GG des Beklagten nicht ausreichend Rechnung tragen. So wurde das Verfahren erneut an den BGH verwiesen. Dieser fragt, ob ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht zur Vervielfältigung (Art. 2 c) Richtlinie 2001/29/EG) und Verbreitung (Art. 9 I b) Richtlinie 2001/29/EG) vorliege, wenn seinem Tonträger kleinste Tonsequenzen entnommen und auf einen anderen Tonträger übertragen werden. Außerdem fragen die Richter, ob der Eingriff möglicherweise durch das Zitatrecht (Art. 5 Abs. 3 d) Richtlinie 2001/29/EG) gerechtfertigt sei, auch wenn nicht erkennbar ist, dass ein fremdes Werk genutzt wird. Zuletzt fragt der BGH, inwieweit bei der Bestimmung des Schutzumfangs des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts des Tonträgerherstellers die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta zu berücksichtigen sind.

Quellen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=78496&pos=4&anz=90
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-azizr11516-eugh-vorlage-sampling-ton-fetzen-sekunden-original-uebernehmen