Zu dem Urteil des BGH-Bankensenates zu Gebührenerhöhungen von Ende April (Az: XI ZR 26/20) liegt nach Medienberichten nun die Urteilsbegründung vor.
Daraus gehe hervor, dass Kunden unter Umständen von ihren Banken auch rückwirkend Rückzahlungen verlangen können, sofern eine entsprechende „Schweigen ist Zustimmung“-Klausel, wie sie der BGH für ungültig erklärt hat, verwendet worden ist.
Das Urteil ist noch nicht kostenlos im Volltext verfügbar.