BGH-Urteil: Keyword-Advertising

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung in Sachen Keyword Advertising weiter präzisiert und im Ergebnis gefestigt. So kam der 1. Zivilsenat, der u.a. auch für das Markenrecht zuständig ist, zu dem Ergebnis, dass eine Marke durch Keyword-Advertising grds. nicht verletzt wird, soweit die Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und zudem weder die Marke selbst noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Das Urteil bzw. die Urteilsbegründung (Urt. v. 13.12.2012, Az. I ZR 217/10) ist noch nicht im Volltext verfügbar. Es kann aber über den Service "BGHpush" vorgemerkt werden, sodass eine automatische Information via E-Mail über die Abrufbarkeit des Urteils erfolgt.

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