BGH attestiert beA Sicherheit „im Rechtssinne“

Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Bedenken einiger Rechtsanwälte gegen die von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gewählte Verschlüsselungstechnik, die beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zum Einsatz kommt zurückgewiesen. Die Voraussetzungen einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Sinne der europäischen Patentschrift EP 0 877 507 B1 erfüllt das Verschlüsselungssystem zwar nicht, jedoch sein eine solche Verschlüsselung auch verfassungsrechtlich nicht geboten.

Quelle: https://www.lto.de/recht/juristen/b/besonderes-elektronisches-anwaltspostfach-bea-bgh-anwzbrfg2-20-ende-zu-ende-verschluesselung-brak-rechtsanwaelte-sicherheit/