Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: original-ist-genial.de

25.11.09 00:00

Im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie stellt die die Internationale Handelskammer (ICC) mit original-ist-genial.de eine Informationsseite über Produktpiraterie zur Verfügung. Sie enthält Informationen und Rat für Betroffene, generelle Informationen zur Produktpiraterie in Deutschland, einen Dokumentenservice sowie einen Media-Service der Studien, Statistiken, Ratgeber oder auch Factsheets zum Download umfasst. Des Weiteren werden auf der Startseite aktuelle Nachrichten angezeigt. Zudem kommen auch technische und organisatorische Aspekte nicht zu kurz. Die rechtlichen Hinweise sind im Allgemeinen brauchbar, dennoch weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass es sich empfiehlt zum einen von seinen Schutzrechtsurkunden immer eine notariell beurkundete Abschrift verfügbar zu haben (spätestens bei der Grenzbeschlagnahme braucht man diese), und, sofern man Verletzungen durch Piraterieprodukte bemerkt, so schnell wie möglich den Veranstalter einer Messe, einer Internetplattform hierauf unter Bezugnahme auf das Schutzrecht hinweisen sollte (am besten unter Beifügung der Urkundenabschrift), damit er tätig wird.