Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Saarländischer Verfassungsgerichtshof stoppt vorerst Rauchverbot in kleinen Kneipen

23.06.10 00:00

Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hat am 21. Juni 2010 im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen, dass der Vollzug des Nichtrauchergesetztes (Gesetz Nr. 1703 ) für kleine Gaststätten unter 75 m² einstweilen ausgesetzt wird. Gegen das Nichtraucherschutzgesetz hatten Gastwirte und Shisha-Café-Betreiber Verfassungsbeschwerde (Lv 3/10 e.A. , Lv 4/10 e.A. , Lv 6/10 e.A.)erhoben und rügten eine existenzbedrohende Verletzung ihrer Rechte aus Art. 12, 18 Abs. 1 (Eigentumsfreiheit) und 44 (Gewerbefreiheit) der Saarländischen Verfassung. Es waren nun die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde .

Eine Verletzung des Rechts aus Art. 12 SVerf mit der Begründung, ein striktes Rauchverbot bedeute eine unangemessene Benachteiligung von Menschen, die zum arabischen Kulturkreis gehörten, schied für den Verfassungsgerichtshof von vornherein aus . Nach einer Abwägung des überragenden Rechtsguts der Gesundheit gegen die Interessen der Antragsteller ist der Verfassungsgerichtshof zu der Überzeugung gelangt, dass die Gaststätten im Falle der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zwar alle ihre Kneipen wieder in gewohntem Ausmaße betreiben könnten, ein Überleben der Betriebe bis zu dieser Feststellung aber kaum gegeben wäre. Folglich hat die Regelung des § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes in der ab 1.7.2010 geltenden Fassung einstweilen keinen Anwendungsbereich.