Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: EuGH: Anbieten von Videos über Online-Zeitung kann audiovisueller Mediendienst sein

05.11.15 17:13

Die österreichische Gesellschaft New Media Online betreibt die "Tiroler Tageszeitung Online". 2012 konnte man von dort über einen Link auch auf die Subdomain video.tt.com gelangen und mehr als 300 Videos abrufen. Diese Videos beinhalteten unterschiedliche Themen und hatten zumeist keinen Bezug zu den Pressartikeln auf der Ausgangsseite.
Da "audiovisuelle Mediendienste" nach österreichischem Recht einer Anzeigepflicht unterliegen, ließ der österreichische Verwaltungsgerichtshof nun vom EuGH klären, ob die Videos unter diesen Begriff aus der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments fallen. Danach ist ein audiovisueller Mediendienst ein Fernsehprogramm oder ein audiovisueller Mediendienst auf Abruf. Sein Hauptzweck besteht in der Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung der allgemeinen Öffentlichkeit. Allerdings sind elektronische Ausgaben von Zeitungen nach Erwägungsgrund 28 ausdrücklich ausgenommen.

Der EuGH hat nun entschieden, dass der Begriff "Sendung" auch die Bereitstellung kurzer Videos mit kurzen Sequenzen aus lokalen Nachrichten, Sport oder Unterhaltung in der Subdomain der Website einer Zeitung erfasst.
Weiterhin hat er entschieden, dass der Hauptzweck der Dienstleistung sich nach der Eigenständigkeit von Inhalt und Funktion gegenüber der journalistischen Tätigkeit beurteilt, die dann nicht vorliegt, wenn das audiovisuelle Angebot eine unabtrennbarer Ergänzung zum Textangebot darstellt.

Urteil des EuGH im Volltext