Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Fakten und Einschätzungen zu kinox.to

29.10.14 09:33

Laut eines Spiegel-Berichts wurden in der letzten Woche mehrere Hausdurchsuchungen mit Bezug zum Streaming-Portal kinox.to durchgeführt. Durchsucht wurden sechs Wohn- und Geschäftsräume in 4 Bundesländern. Ermittelt wird wegen "Verdacht auf gewerbsmäßig begangene Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung, Erpressung und Brandstiftung", wobei sich die beiden letzteren Vorwürfe auf  den Umgang mit Konkurrenten beziehen. Nutzer von kinox.to müssen sich allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit keine Sorgen wegen rechtlichen Konsequenzen machen. Fraglich ist indes noch, ob es sich bei den Personen, gegen die jetzt ermittelt wird, um Strohmänner oder um die tatsächlichen Hintermänner handelt.


Einige Thesen:
1. Die aktuellen Ermittlungen geben einen Einblick in die Organisationsweise eines illegalen Streamingportals, bei dem deutlich wird, dass es sich keineswegs bei allen Streaminganbietern um ideologisch-motivierte Nerds handelt, sondern dass es vielmehr oft um Geld geht.

2. Die offenbar erreichten Ermittlungserfolge verdeutlichen, dass es auch mit den jetzigen strafrechtlichen Mitteln möglich ist, die Betreiber von Streaming-Portalen zu verfolgen. Umgehbare Netzsperren wie jüngst in Österreich (Links zu früheren Artikeln) entbehren einer Berechtigung.

3. Kinox.to rangierte auf den Top 50 der von Deutschland aus besuchten Webangebote. Dies verdeutlicht, dass ein erheblicher Teil der Internetnutzer Streaming-Angebote nutzt und auch weiterhin nutzen wird. Folglich muss der Gesetzgeber dringend einen Rechtsrahmen für die legale Nutzung von Streaming-Angeboten im Sinne einer "Kulturflatrate" finden.

Weitere "Szene-Informationen" und Hintergründe zu den Durchsuchungen gibt es hier: https://tarnkappe.info/meinung-kinox-razzia-und-das-alles/
und https://tarnkappe.info/meinung-kinox-war-wird-und-die-offenen-fragen/

Quellen:
1. gvu.de
2. heise.de