Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: AG München: Urteil zur Störerhaftung

26.11.14 10:19

In dem Urteil des AG München vom 31.10.2014 wird die auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten gerichtete Klage des Rechteinhabers gegen die Inhaberin eines Internetanschlusses abgelehnt.

Der Kläger hatte vorgetragen, dass über den Internetanschluss zu näher benannten Zeitpunkten Urheberrechtsverletzungen begangen worden seien.

Die Anschlussinhaberin hatte vorgetragen, sie sei zum fraglichen Zeitpunkt nicht zu Hause gewesen, sie konnte schlüssig darstellen, wo sie tatsächlich gewesen war. Weiterhin hatte sie vorgetragen, ihr WLAN mit einem ausreichend sicheren Passwort versehen zu haben. Auch habe sie Personen, die den Anschluss ebenfalls nutzten (zwei Söhne und der  Ehemann) instruiert, keine Urheberrechtsverletzungen vorzunehmen.

Das Gericht sah die der Beklagten obliegende sekundäre Darlegungslast damit als erfüllt an. Es stellte fest, dass der Beklagte zu seiner Entlastung nicht beweisen muss wer ggf. die Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Allem Anschein nach scheint das AG München mit dieser Entscheidung seine bisherige langjährige Rechtsprechung aufzugeben.

Urteil im Volltext