Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: USA: Six strikes
01.03.13 19:45In den USA haben die Provider mit der Einführung eines mehrstufigen
Warnhinweissystems für Urheberrechtsverletzungen im Internet begonnen.
Das teilte die Leiterin des Center for Copyright Information (CCI) mit,
das für das "Copyright Alert System" zuständig ist. Die genau Umsetzung des Six-Strikes-Modell bleibt den einzelnen Providern überlassen. So möchte etwa Verizon nach bislang unbestätigten Angaben im ersten und zweiten Schritt eine E-Mail und eine Sprachnachricht an die betroffene Person, der ein Verstoß vorgeworfen wird, verschicken. Im dritten und vierten Schritt soll der Nutzer auf eine Informationsseite im Internet weitergeleitet werden, die Informationsangeboe zum Urheberrecht (beispielsweise Videos) beinhalten soll. Im fünften und sechsten bzw. letzten Schirtt soll eine Geschwindigkeitsreduzierung des Internetanschlusses auf 256 kbit/s für zwei bis drei folgen. Diese kann auf Wunsch auch erst mit einer vierzehn-tägigen Verspätung einsetzen. Zudem soll der Betroffene die Möglichkeit haben eine Schiedsstelle einzuschalten und den jeweiligen Einzefall überprüfen zu lassen. Es bleibt abzuwarten, wie die Provider das Model konkret umsetzen werden.
In Neuseeland ist unterdessen nach Medienberichten bereits Ende Januar der erste Anschlussinhaber vom Copyright Tribunal auf Grundlage des dort in 2011 eingeführten Three-Strike-Systems zu einer Strafzahlung in Höhe von rund 400 € verurteilt worden.