Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spanien: Urteil zu Google Cache und Snippets

05.07.12 13:52

Die juristische Fachzeitschrift „La Ley“ hat in ihrer Online-Ausgabe vom 13. Juni 2012 ein Urteil des Obersten Gerichtshofs Spaniens (Tribunal Supremo) vom 03. April 2012 veröffentlicht, durch welches das Berufungsurteil des Landgerichts Barcelona vom 17. September 2008 bestätigt wurde. In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Betreiberin der Webseite „Megakini“ von Google u. a. Schadensersatz in Höhe von 2.000 EUR wegen Urheberrechtsverletzung gefordert. Die Klägerin war der Ansicht, dass Google dadurch, dass es 1. Auszüge der klägerischen Webseite in seiner Ergebnisliste (sog. Snippets) anzeige  und 2. den HTML-Code der klägerischen Webseite in seinem Cache speichere, das Vervielfältigungsrecht der Klägerin verletzt habe. Die Klage blieb in allen drei Instanzen erfolglos. Das Berufungsgericht hatte sich in seiner Urteilsbegründung im Sinne einer allgemeinen Interessenabwägung auf die aus dem US-amerikanischen Recht stammende Rechtsfigur des „Fair Use“ bezogen, obwohl diese dem spanischen Urheberrechtsgesetz fremd ist. Der Tribunal Supremo als Revisionsgericht beruft sich nun auf den Artikel 40a des spanischen Urheberrechtsgesetzes, durch den der Drei-Stufen-Test (TRIPS Art. 13) in spanisches Recht umgesetzt wurde. Dabei legt das Gericht den Drei-Stufen-Test als allgemeine Interessenabwägung im Sinne von „Fair Use“ aus. Genau das wird von dem spanischen Rechtsanwalt Andy Ramos bemängelt. In seinem Weblog weist er darauf hin, dass Art. 40 a auf eine einschränkende Auslegung der normierten Schrankenbestimmungen im Sinne des Drei-Stufen-Tests abzielt und nicht seinerseits eine eigenständige Schrankenbestimmung im Sinne von „Fair Use“ aufstellt.