Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: EU-Generalanwalt Schlussantrag: Keine Haftung von eBay bei Markenrechtsverstößen

11.12.10 00:00

Im Verfahren von L'Oréal gegen eBay (Rechtssache C‑324/09) können das Ersuchen vom 7. November 2010 sowie der Schlussantrag des EU-Generalanwalts Niilo Jääskinen vom 9. Dezember 2010 auf der curia-Seite online eingesehen werden. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Vorabentscheidungsersuchen des englischen High Court of Justice im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutz. L'Oréal verlangt, dass ebay keine Angebote zum Verkauf nachgeahmter, unverpackter oder nicht aus dem EWR bezogener Markenartikel zulassen darf. In der kommenden Entscheidung wird es daher unter anderem um die Haftungsfreistellung des Anbieters von Diensten der Informationsgesellschaft nach Art. 14 der Richtlinie 2000/31 gehen. Zudem geht es um die Frage, ob die ebay-Betreiber mit Marken identische Schlüsselwörter von einem entgeltlichen Internetreferenzierungsdienst (Google AdWords) erwerben dürfen, anhand deren eine Suchmaschine einen Link anzeigen wird, der auf die ebay-Seite weiterleitet.

Nach Ansicht des Generalanwalts haftet eBay solange nicht für die von Nutzern begangenen Markenrechtsverletzungen, wie seitens eBay keine positive Kenntnis besteht. Zudem vertritt er die Meinung, dass die Benutzung einer Marke als Schlüsselwort in Suchmaschinen nicht immer zu einem Irrtum des Verbrauchers über die Herkunft der angebotenen Waren führen muss, sondern vielmehr der durchschnittliche Verbraucher Fälschungen erkennen könne.