Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Amazons Weiterempfehlungsfunktion wettbewerbswidrig
27.01.16 17:07Bereits im Juli 2015 hat das OLG Hamm unter dem Az.: 4 U 59/15 entschieden, dass Amazons Weiterempfehlungsfunktion wettbewerbswidrig sei. Die Pressestelle des OLG Hamm hat am 25.01.2016 darauf hingewiesen, dass das Urteil nun rechtskräftig ist.
Das Gericht sah die Zusendung einer Weitempfehlungsemail an einen Dritten, der die Zusendung zuvor nicht gebilligt hat, als wettbewerbswidrig an. Der beklagte Amazon-Händler nutzte dazu die von der Plattform zur Verfügung gestellte Weiterleitungsfunktion. Eine auf diese Art unverlangt zugesandte Werbung sei eine unzumutbare Belästigung i.S.v. § 7 UWG. Der Umstand, dass die Empfehlungsemail erst durch einen Amazonkunden versandt wurde, ändere nichts an dieser Beurteilung. Die Anbieteren hat gerade zu diesem Zweck die Weiterempfehlungsfunktion genutzt.
Update, 23.03.2016: Der Volltext des Urteils ist verfügbar auf openJur