Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Amazons Weiterempfehlungsfunktion wettbewerbswidrig

27.01.16 17:07

Bereits im Juli 2015 hat das OLG Hamm unter dem Az.: 4 U 59/15 entschieden, dass Amazons Weiterempfehlungsfunktion wettbewerbswidrig sei. Die Pressestelle des OLG Hamm hat am 25.01.2016 darauf hingewiesen, dass das Urteil nun rechtskräftig ist.

Das Gericht sah die Zusendung einer Weitempfehlungsemail an einen Dritten, der die Zusendung zuvor nicht gebilligt hat, als wettbewerbswidrig an. Der beklagte Amazon-Händler nutzte dazu die von der Plattform zur Verfügung gestellte Weiterleitungsfunktion. Eine auf diese Art unverlangt zugesandte Werbung sei eine unzumutbare Belästigung i.S.v. § 7 UWG. Der Umstand, dass die Empfehlungsemail erst durch einen Amazonkunden versandt wurde, ändere nichts an dieser Beurteilung. Die Anbieteren hat gerade zu diesem Zweck die Weiterempfehlungsfunktion genutzt.

Update, 23.03.2016: Der Volltext des Urteils ist verfügbar auf openJur