Nachrichten der Woche
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Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Random Darknet Shopper
21.01.15 09:35Die für ihre öffentlichkeitswirksamen Aktionen (z.B. Delivery for Mr. Assange) bekannte Mediengruppe Bitnik hat es sich bereits Ende 2014 zur Aufgabe gemacht, die Strafbarkeit von Programmen und Robotern in einem Kunstprojekt zu thematisieren. Dazu programmierte die Gruppe das Programm "Random Darknet Shopper", das mit einer Summe von bis zu 100 US-Dollar wöchentlich wahllos und autonom jeweils eine Bestellung im Darknet vornahm. Die bestellten und gelieferten Waren wurden nach ihrer Ankunft in der Kunsthalle St.Gallen (Schweiz) ausgestellt. Unter den Exponaten tauchten einige erstaunliche Dinge auf wie etwa gefälschte Zigaretten aus Moldavien, gefälschte Markenbekleidung, der Scan eines ungarischen Reisepasses, eine Visa Platin Kreditkarte und zahlreiche andere teilweise sehr kuriose Gegenstände. Als der "Darknet Shopper" aber schließlich ein paar Pillen Ecstasy bestellte und dieser Vorgang nach dem Ende der Ausstellung der Staatsanwaltschaft bekannt wurde, beschlagnahmte diese die Tabletten und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Im Fokus stand nicht der "Random Darknet Shopper", sondern die Person(en), die das Programm geschrieben bzw. gestartet hatte(n). Dass es wegen des Verfahrens zu rechtlichen Konsequenzen für die Künstlergruppe kommt, ist aufgrund des eventuellen „Wohlwollens“ der Staatsanwaltschaft und der Bedeutung der Freiheit der Kunst eher unwahrscheinlich, so zumindest die Einschätzung des Nachrichtenportals heise.de.
Dass die zugrunde liegende Idee nicht ganz neu ist, zeigt der unter nachfolgendem Link betrachtbare Comic:
Die Redaktion des Juristischen Internetprojekts sieht den "Random Darknet Shopper" jedenfalls als ein bemerkenswertes Kunstprojekt an, das den Leserinnen und Lesern nicht vorenthalten werden soll.
Website der Künstlergruppe mit Fotos der "Exponate": https://wwwwwwwwwwwwwwwwwwwwww.bitnik.org/r/