Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Spanien: Urteil des Obersten Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden
02.12.15 10:10Der Tribunal Supremo hatte jetzt erstmals Gelegenheit, über das Recht auf Vergessenwerden zu entscheiden. Durch Urteil vom 15.10.2015 entschied der Oberste Gerichtshof auch unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH im Fall Google (siehe JIPS-Nachrichtvom 13.05.2014), dass es bei einer Abwägung zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen und den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen auch auf den Faktor Zeit ankommen kann.
Die Kläger, die in den 1980er Jahren wegen Drogendelikten straffällig geworden waren, verlangten von der spanischen Tageszeitung El País eine entsprechende Änderung des Quellcodes ihres Archivs, damit ihre Namen und Initialen nicht mehr von Suchmaschinen erfasst werden können. Das erstinstanzliche Gericht und das Berufungsgericht hatten der Klage stattgegeben. Der Tribunal Supremo bewertete angesichts des langen Zeitraums, der seit den Straftaten vergangen war, das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen höher als das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen und bestätigte im Wesentlichen das Urteil des Berufungsgerichts.