Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Adblocker (weiterhin) nicht wettbewerbswidrig
15.06.15 09:29Nach dem das LG Hamburg eine wettbewerbswidrige Behinderung durch Adblocker mit Urteil vom 21.04.2015 (Az.: 416 HK O 159/14) verneint hat, verneint auch das LG München mit Urteil vom 27.05.2015 einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch AdBlock Plus. In der Urteilsbegründung stellt das Gericht fest, dass es an einem fehlenden Wettbewerbsverhältnis wie auch einer gezielten Behinderung fehlt.
„Es kann keine „Konkurrenz um die Aufmerksamkeit der Nutzer“ zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses herangezogen werden, denn das Angebot des Werbeblockers Adblock Plus durch die Beklagte zu 1 dient ja gerade der Blockade von Werbung und ist daher in erster Linie auf die Verhinderung von Werbung und nicht auf die Erzielung von Aufmerksamkeit für Werbung gerichtet.“ (Rn 151, LG München I 37. Zivilkammer, Urteil vom 27.05.2015, 37 O 11843/14)