Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Wettbewerbsverstöße im Internet – Haftung des Arbeitgebers für Mitarbeiter
27.11.13 21:54Das Landgericht Freiburg hat mit Urteil vom 4. November 2013 (Az. 12 O 83/13) entschieden, dass Unternehmen für ihre Mitarbeiter haften, wenn diese in geschäftlicher Funktion im Internet Wettbewerbsverstöße begehen. Konkret ging es in dem vom Landgericht Freiburg zu entscheidenden Fall um einen Mitarbeiter eines Autohändlers, der auf einer Facebook Fanpage aktiv wurde. Hierbei hatte er kein Impressum angegeben und wesentliche Angaben zu den angebotenen PKW vergessen. Dem Arbeitgeber waren die Social-Media-Aktivitäten seines Mitarbeiters nicht bekannt. Das Landgericht Freiburg führte hierzu aus: "Wirbt ein als Verkäufer tätiger Mitarbeiter eines Autohauses auf seiner privaten Facebookseite für den Kauf von Kraftfahrzeugen bei dem namentlich benannten Autohaus unter Hinweis auf seine dienstliche Telefonnummer, haftet das Autohaus für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters nach § 8 Abs. 2 UWG, auch wenn es keine Kenntnis von der Handlung des Mitarbeiters hatte."
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