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News: Urteil des EGMR: Delfi AS v. Estonia - Schadensersatzpflicht für Forenbetreiber steht im Einklang mit dem Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK)

30.10.13 23:40

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (kurz: EMGR) mit  Sitz in Straßburg hat mit Urteil vom 10. Oktober (Az.:  64569/09)  entschieden, dass eine gerichtliche Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz in Höhe von rund 320 € gegenüber einem Forenbetreiber für beleidigende Kommentare, die in dem Forum anonym von Nutzern verfasst und anschließend veröffentlicht wurden, keine Verletzung der in Artikel 10 EMRK garantierten Meinungsfreiheit darstellt. So stellt sich der Sachverhalt dar, der vom EGMR zu beurteilen war. In zahlreichen Onlinemedien ist hingegen unter Bezugnahme auf die Entscheidung von einer „generellen Haftung von Forenbetreibern“ und „beleidigende Kommentare als Gefahr für Forenbetreiber“ zu lesen.

Im Fokus der Entscheidung des EGMR stand jedoch einzig die Frage, ob die gerichtliche (staatliche) Maßnahme, die die gerichtlichen Instanzen in Estland ergriffen hatten (Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatz), im Einklang mit dem Recht auf Meinungsfreiheit steht. Wie dem unter folgendem Link aufzurufenden Urteil zu entnehmen ist, hat der EGMR eine Verletzung von Artikel 10 EMRK im Ergebnis verneint.  Der EGMR führt hierzu aus: 

"Based on the above elements, in particular the insulting and threatening nature of the comments, the fact that the comments were posted in reaction to an article published by the applicant company in its professionally-managed news portal run on a commercial basis, the insufficiency of the measures taken by the applicant company to avoid damage being caused to other parties’ reputations and to ensure a realistic possibility that the authors of the comments will be held liable, and the moderate sanction imposed on the applicant company, the Court considers that in the present case the domestic courts’ finding that the applicant company was liable for the defamatory comments posted by readers on its Internet news portal was a justified and proportionate restriction on the applicant company’s right to freedom of expression. There has accordingly been no violation of Article 10 of the Convention."

Das Urteil des EGMR ist bislang noch nicht rechtskräftig, da noch theoretisch noch eine die Große Kammer des EGMR im Wege einer Verweisung mit dem Fall betraut werden kann.