Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: AGB-Änderung bei Dropbox
05.03.14 20:19Der US-amerikanische Cloudspeicherdienst Dropbox wird zum 24. März seine AGB ändern und will in diesem Rahmen eine Regelung einführen, wonach Rechtsstreitigkeiten nur noch im Arbitration-Verfahren, also vor einem Schiedsgericht, geklärt werden sollen. Auch Sammelklagen sollen nicht mehr zulässig sein. Das Verfahren soll dann bei der American Arbitration Association durchgeführt werden. In einer kurzen Einschätzung hält RA Christian Solmecke diesen Teil der AGB für wirksam, macht aber darauf aufmerksam, dass andere Teile der neuen AGB einer Kontrolle wohl nicht Stand halten dürfen. Die neuen Regelungen finden sich hier. Die Möglichkeit der Schiedsvereinbarung bis zum 24.März zu widersprechen findet sich hier.
- Links:
-
www.adr.org
www.wbs-law.de/internetrecht/dropbox-aendert-seine-agb-und-fuehrt-das-schiedsverfahren-ein-50729/
www.dropbox.com/terms2014
www.dropbox.com/arbitration_optout