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Thema: Herausgabe von Zugangscodes
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Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
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Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Elektronischer Bundesanzeiger
15.09.04 12:00Fanden früher die Bekanntmachungen publikationspflichtiger Gesellschaften im Bundesanzeiger statt, der vierteljährlich in unhandlichem Zeitungsformat
erschien, so schreiben inzwischen viele Normen die Publikation im elektronischen Bundesanzeiger vor (so z.B. § 25 AktG für die Bekanntmachungen von Aktiengesellschaften). Der elektronische Bundesanzeiger ist damit nicht wie die Online-Ausgabe des Bundesgesetzblattes nur eine elektronische Kopie des amtlichen Papier-Originals, sondern ein amtliches Verkündungsmedium. Die meisten Regelungen zur Publikationspflicht im elektronischen Bundesanzeiger wurden durch das Investmentmodernisierungsgesetz eingeführt. Auf der Homepage des elektronischen Bundesanzeigers wird hierzu eine Übersicht vorgehalten.
Derzeit enthält der elektronische Bundesanzeiger diejenigen Bekanntmachungen, für die der Gesetzgeber eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vorsieht. Zusätzlich werden die Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren veröffentlicht. Dort ist allerdings noch die Zeitung Bundesanzeiger das amtliche Medium. Die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger erfolgt allerdings noch am gleichen Tag.
- Links:
-
https://www.ebundesanzeiger.de