Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Urteil des BGH zur Facebook-Funktion "Freunde finden"

20.01.16 17:14

Der BGH hat mit Urteil vom 14.01.2016 entschieden, dass die über die "Freunde finden"-Option von Facebook versendeten Einladungs-E-Mails an nicht registrierte Personen eine unzulässige belästigende Werbung i.S.d. § 7 I, II Nr. 3 UWG darstellen.

Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in Deutschland, Beklagte die in Irland ansässige Betreiberin des Internetdienstes Facebook.

Nach Auffassung des BGH handele sich, obwohl die E-Mails von registrierten Nutzern ausgelöst werden, um Werbung, da es sich um eine von Facebook zur Verfügung gestellte Funktion handelt, durch die Dritte auf den Dienst aufmerksam gemacht werden sollen. Die erhaltenen E-Mails werden von nicht registrierten Personen zudem als Werbung aufgefasst.

Zudem wurde durch die Funktion "Freunde finden" entgegen §5 UWG über Art und Umfang der Verwendung der E-Mail-Kontaktdaten getäuscht. Für den registrierten Nutzer war nicht ersichtlich, dass die importierten Daten systematisch ausgewertet und Einladungs-E-Mails versendet werden.

Pressemitteilung des BGH

Meldung bei juris