Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Umgehung von Adblocker-Sperren auf bild.de

15.12.15 15:08

Das Landgericht Hamburg hat einstweilige Verfügungen gegen den Adblocker-Hersteller Eyeo GmbH bestätigt. Der Axel Springer-Verlag hatte die einstweiligen Verfügungen wegen Umgehung von Adblocker-Sperren auf "bild.de" erwirkt.

Seit einigen Monaten ist die Webseite "bild.de", die vom Axel Springer-Verlag betreiben wird nicht mehr aufrufbar, sofern im genutzten Browser ein Adblocker aktiv ist. So will der Axel Springer-Verlag Personen von der Nutzung der Webseite ausschließen, die keine Werbung angezeigt bekommen, und daher dem Verlag keinen Gewinn bringen.

Die Firma Eyeo GmbH stellt den vor allem in Deutschland beliebten Werbeblocker "Adblock Plus" her und vertreibt diesen als Plugin für verschiedene Browser. Bei den Standard-Einstellungen wird grundsätzlich Werbung geblockt. Die Werbung von auf einer "Acceptable Ads" genannten Liste aufgeführten Anbietern wird dennoch angezeigt, kann aber von Nutzer abgeschaltet werden. Für die Listung verlangt die Eyeo GmbH von den Werbeanbieters unbekannte Gebühren.

In einem Forum der Eyeo GmbH können Nutzer eigene Blockierregeln einstellen. Für die Umgehung der Adblocker-Sperre auf bild.de hatte dies ein Nutzer getan. Der Axel Springer-Verlag erwirkte darauf hin eine einstweilige Verfügung. Argumentiert wurde damit, dass die Werbeblocker-Sperre eine wirksame technische Maßnahme im Sinne des §95a UrhG sei. Die Anwälte des Verlags sprachen in diesem Zusammenhang offenbar von "Softwareverschlüsselung".

Die einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht Hamburg am 3. Dezember 2015 bestätigt. Die Richter stimmten damit wohl der Argumentation der Springer-Anwälte zu. Die Urteilsgründe liegen noch nicht in schriftlicher Form vor.

Meldung auf Golem.de