Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Entscheidung des BVerfG – „rechtsradikal“
16.11.12 21:31Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Woche ein Urteil zur Abgrenzung zwischen grundsätzlich zulässigen Werturteilen und eventuell rechtsverletzenden Tatsachenbehauptungen gefällt, das für das Meinungsäußerungsrecht von sehr hoher Bedeutung ist. In dem Beschluss vom 17. September 2012 (Aktenzeichen 1 BvR 2979/10) entschied das Bundesverfassungsgericht, das es nicht durch eine Beweiserhebung festzustellen sei, wann ein Beitrag "rechtsextrem" ist oder wann sich ein Denken vom "klassisch rechtsradikalen verschwörungstheoretischen Weltbild" unterscheidet und wann man "es sich gefallen lassen muss, rechtsradikal genannt zu werden". In dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hatte ein Anwalt gegen seine Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung durch die Vorinstanzen (Landgericht Würzburg und Oberlandesgericht Bamberg) geklagt. Der beschwerdeführende Anwalt hatte einen anderen Anwalt in einem öffentlichen Internetforum als rechtsradikal bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht sah in der Äußerung nun ein von der Meinungsäußerungsfreiheit geschütztes Werturteil und verwies den Fall zurück an das OLG Bamberg.