Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Wie verleiht man ein e-Book?

29.04.14 15:24

Um die Frage wie man ein eBook verleiht tobt erneut Streit zwischen Bibliotheken und Verlegern. Ausgangspunkt war der Auftakt der "Right to e-read"-Kampagne des EBLIDA (Europäischer Dachverband der Berufs- und Institutionenverbände im Bereich des Bibliotheks-, Archiv- und Dokumentationswesens). Der deutsche Bibliotheksverband (dbv) veröffentlichte seinerseits eine Pressemitteilung und fordert unter anderem eine Ausweitung des Erschöpfungsgrundsatzes und des Verbreitungsrechts in Bezug auf eBooks, da einige (auch große) Verlage öffentlichen Bibliotheken kein Lizenzmodell anbieten würden. Außerdem empfiehlt der dbv den Mehrwertsteuersatz wie bei gedruckten Bücher herabzusetzen. Ein weiteres Problem stellt sich bei Verleih von eBooks für die Bibliothek selbst, denn ein Leihvorgang nach den §§ 598 ff. BGB liegt mangels Rückgabemöglichkeit der Datei nicht vor. Auch die Vergütung für die Rechteinhaber sei blockiert, da mangels rechtlicher Einordnung die Biblithekstantieme nach § 27 II UrhG nicht gezahlt werde. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels sieht darin ein uneingeschränktes Nutzungsrecht mit gravierenden Folgen für Urheber, Verleger und die Literaturversorgung und möchte vorerst keine staatlichen Eingriffe bei der eBook-Verleihnung. Begründet wird dies damit, dass der Markt sich noch in einer frühen Phase befinde und Lizenzierungsmodelle sich gerade entwickeln würden. Als Beispiel wird hier das System Onleihe genannt, dem sich etwa 1700 Bibliotheken angeschlossen haben.