Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Aktuelle Rechtsprechung in Spanien: Rückverfolgung der IP-Adresse bei der Strafverfolgung

01.11.12 20:28

Die Audiencia Nacional (AN) hat durch Beschluss vom 04. Oktober 2012 das Strafermittlungsverfahren gegen acht Beschuldigte eingestellt, denen vorgeworfen wurde, über soziale Netzwerke zu Demonstrationen vor dem Abgeordnetenhauses aufgerufen zu haben. Die Beschuldigten waren durch die Rückverfolgung der IP-Adressen ermittelt worden. Während die AN in dem Aufruf keine strafrechtlich relevante Handlung sah, bemängelt der Rechtsanwalt David Maeztu in seinem Weblog, dass das Gericht nicht auch Stellung dazu nimmt, dass die Rückverfolgung der IP-Adressen unrechtmäßig erfolgt sei. Maeztu verweist auf das Urteil des Landgerichts Barcelona vom 26. März 2012, wonach der Diensteanbieter nur dann zur Herausgabe der IP-Adresse an staatliche Stellen verpflichtet ist, wenn wegen einer schweren Straftat ermittelt wird, was sich wiederum aus Artikel 1.1 der Ley 25/2007 zur Vorratsdatenspeicherung ergibt. Maeztu erläutert, dass bei der hier zu ermittelnden Straftat, also dem verbotenen Aufruf zu Demonstrationen vor einem Gesetzgebungsorgan, gem. Art. 494 des Código Penal (CP) lediglich eine Höchststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug vorgesehen ist, während gem. Art. 13.1 CP schwere Straftaten mit schweren Strafen verfolgt werden und schwere Strafen gem. Art. 33.2.a CP solche sind, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren geahndet werden.