Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Entscheidung zu Google Books im Volltext verfügbar

20.11.13 01:07

Der Rechtsstreit um eingescannte Bücher bei Google Books zwischen amerikanischen Autoren und dem Konzern Google begann vor mehr als acht Jahren. Nun hat Google vor einem Gericht in New York (Southern district court of New York) einen Sieg errungen. Die Klage der Autoren wegen Urheberrechtsverletzungen wurde abgewiesen. Richter Denny Chin sieht in Google Books eine Errungenschaft für die Allgemeinheit. Allein die Möglichkeit die Werke im Volltext zu durchsuchen, bringe Fortschritte in Kunst und Wissenschaft. Dadurch, dass Google die eingescannten Bücher nicht verkaufe und auch nicht zum Lesen zur Verfügung stelle, seien die Rechte der Autoren gewahrt und die Nutzung durch Google vom Prinzip des sogenannten fair use umfasst. Die Entscheidung kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden. Es bleibt abschließend festzuhalten, dass das nun ergangene Urteil nur einen Etappensieg für Google darstellt, da mit einer Fortführung der Auseinandersetzung mit den Autoren zu rechnen ist.