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17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

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02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: US-Gericht zu Erschöpfungsgrundsatz und Grauimporten

28.01.15 14:02

Nach einem 11 Jahre langen Rechtsstreit zwischen dem schweizer Uhrenhersteller Omega und der US-Amerikanischen Einzelhandelskette Costco hat ein US-Gericht nun ein endgültiges Urteil gefällt: Das Copyright kann nicht dazu genutzt werden, Grauimporte zu verhindern.
Die Einzelhandelskette hatte Uhren des Herstellers Omega im Ausland günstiger bezogen, in die Vereinigten Staaten importiert und dort wesentlich unter Marktpreis verkauft. Dagegen wehrte sich der Uhrenhersteller, der dadurch sein selektives Vertriebssystem unterminiert sah. So verkauft Omega in weniger wohlhabenden Ländern seine Uhren an ausgesuchte Händler zu günstigeren Preisen als etwa in den USA oder Deutschland. Um die sog. Grauimporte, wie im Fall von Costco zu verhindern, versah der Hersteller die Uhren auch mit einem vom US-Copyright geschützten Symbol. Omega machte gegen Costco gerichtlich eine Copyright-Verletzung geltend.
Jetzt entschied ein US-Gericht: Auf das Copyright kann sich Omega nicht berufen. Nach dem US-Copyright tritt auch bei einem in-Verkehr-Bringen des Vervielfältigungsstücks im Ausland Erschöpfung ein. Die drei entscheidenden Richter waren sich allerdings in dieser Sache nicht einig. Nur zwei beriefen sich auf das genannte Argument. Die dritte Richterin stützte sich auf den Gedanken des Copyrights. Dieser sei eben gerade nicht, Grauimporte zu verhindern und de facto eine Monopolstellung für ein spezielles Produkt zu sichern.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Urteil-nach-11-Jahren-Copyright-kein-Mittel-gegen-Grauimport-2527920.html

Urteil im Volltext: http://www.heise.de/downloads/18/1/4/2/1/3/9/3/Omega_vs_Costco_11-57137.pdf