Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Anspruch der Eltern einer verstorbenen minderjährigen Tochter auf Zugang zu deren Facebook-Account

27.01.16 17:05

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 17.12.2015 (Az. 20 O 172/15) entschieden, dass Erben eines verstorbenen Facebook-Nutzers einen Anspruch auf Zugang zum Account des Verstorbenen haben. Nach den AGB von Facebook können Nutzer bestimmen, ob ihr Konto nach ihrem Ableben vollständig gelöscht oder in den "Gedenkzustand" versetzt werden soll. In diesem Zustand ist eine Anmeldung über das Profil nicht mehr möglich. Auch eine beliebige Person der Facebook-Freundesliste kann den "Gedenkzustand" veranlassen, mit der Folge, dass die Erben keine Einflussmöglchkeit mehr auf das Konto haben.

Laut dem LG Berlin stellt dies eine unangemessene Benachteiligung dar. Im konkreten Fall hatten Eltern eines verstorbenen 15-jährigen Mädchens auf Zugang zu deren Facebook-Konto geklagt, welches sich im Gedenkzustand befand. Das LG Berlin gab der Klage statt und hat sich nun für die Vererbbarkeit auch nicht vermögensrechtlicher Teile ausgesprochen. Der digitale Nachlass soll behandelt werden, wie der analoge Nachlass.

Pressemeldung des LG Berlin