Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Grünes Licht für spätabendliches Public-Viewing während der WM
27.05.14 21:07Die Fussball-Weltmeisterschaft in Brasilien wirft ihre Schatten voraus. Da viele der Spiele erst zu später Stunde stattfinden hat das Bundeskabinett am 02.04.2014 die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien (Public-Viewing-Verordnung) beschlossen. Diese sieht für die Zeit der Weltmeisterschaft vom 12. Juni bis 13. Juli 2014 Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregelungen vor. Die Verordnung regelt Anforderungen zum Schutz gegen Lärm an die Errichtung und den Betrieb der Anlagen im Hinblick auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien. Die Länder haben am 23.05.2014 der Verordnung zugestimmt.
So können die Fußballspiele aus Brasilien nun auf Großleinwänden auch nach 22 Uhr – in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht – gezeigt werden. Die Verordnung entspricht weitgehend den Vorgängerverordnungen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaften in den Jahren 2006 und 2010.