Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Paypal ändert Nutzungsbedingungen
06.07.15 13:08Zum 1.Juli ändert Paypal seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätze. Einer der Hintergründe ist die Trennung von Ebay und Paypal. RA Dr. Carsten Ulbricht sieht die Änderungen kritisch. So haben die Nutzungsbedingungen einen Umfang von über 100 Seiten, die Änderungen über 20 Seiten. Gelten sollen diese Änderungen (automatisch) durch eine Weiternutzung des Dienstes. Er kritisiert, das gerade bei einem Zahlungsdienstleister zu dem eine Äbhängigkeit besteht das Recht auf informelle Selbstbestimmung ad absurdum geführt wird. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die Datenschutzbestimmung extrem lang und sehr komplex sind. So werden im Anhang „Drittanbieterliste“ 355 Unternehmen aufgeführt, an die Paypal Nutzerdaten weiterleiten will.
Hinweis der Redaktion: Aus datenschutzrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob das Vorgehen Paypals die Anforderungen hinsichtlich der Einwilligung nach §§ 4, 4a BDSG erfüllt.