Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: LG Köln: Begrenzung von Internet-Flatrate ist rechtswidrig
06.11.13 23:44Das LG Köln hat in seinem Urteil vom 30.10.2013 (Az. 26 O 211/13)
entschieden, dass Vertragsklauseln, welche Internet-Flatrates nach der
Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens absenken rechtswidrig und
damit unwirksam sind. Laut den Vertragsbedingungen der Telekom, z.B für Pakete wie "Call&Surf", sollte die Geschwindigkeit des Internetanschlusses nach der Überschreitung eines vom Tarif abhängigen Datenvolumens stark gedrosselt (2 Mbit/s) werden. Von der Drosselung nicht erfasst sein soll lediglich das kostenpflichtige Internet-Fernsehen der Telekom ("Entertain"). Das
LG Köln hat in seiner Entscheidung nun herausgestellt, dass ein Produkt,
das unter der Bezeichnung "Flatrate" und mit einer Angabe von "Maximalgeschwindigkeiten" in Umlauf gebracht wird, nicht durch eine
nachträgliche Hintertür beschränkt werden darf. Folglich sah das Gericht
in den Klauseln eine "unangemessene Benachteiligung" im Sinne von § 307
BGB und erklärte die Klausel nach § 306 BGB für unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräfig. Es wird damit gerechtet, dass die Telekom Rechtsmittel einlegt. In diesem Rahmen kündigte Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW (https://twitter.com/Klaus_Mueller/status/395491759117312000), die die
Telekom verklagt hatte, an notfalls bis zum BGH zu klagen.
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