Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: LG Köln: Begrenzung von Internet-Flatrate ist rechtswidrig

06.11.13 23:44

Das LG Köln hat in seinem Urteil vom 30.10.2013 (Az. 26 O 211/13)

entschieden, dass Vertragsklauseln, welche Internet-Flatrates nach der

Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens absenken rechtswidrig und

damit unwirksam sind. Laut den Vertragsbedingungen der Telekom, z.B für Pakete wie "Call&Surf", sollte die Geschwindigkeit des Internetanschlusses nach der Überschreitung eines vom Tarif abhängigen Datenvolumens stark gedrosselt (2 Mbit/s) werden. Von der Drosselung nicht erfasst sein soll lediglich das kostenpflichtige Internet-Fernsehen der Telekom ("Entertain"). Das

LG Köln hat in seiner Entscheidung nun herausgestellt, dass ein Produkt,

das unter der Bezeichnung "Flatrate" und mit einer Angabe von "Maximalgeschwindigkeiten" in Umlauf gebracht wird, nicht durch eine

nachträgliche Hintertür beschränkt werden darf. Folglich sah das Gericht

in den Klauseln eine "unangemessene Benachteiligung" im Sinne von § 307

BGB und erklärte die Klausel nach § 306 BGB für unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräfig. Es wird damit gerechtet, dass die Telekom Rechtsmittel einlegt. In diesem Rahmen kündigte Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW (https://twitter.com/Klaus_Mueller/status/395491759117312000), die die

Telekom verklagt hatte, an notfalls bis zum BGH zu klagen.