Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Neues Urteil in Spanien: Entwickler eines Computervirus freigesprochen

22.07.14 00:20

Vor elf Jahren wurde zum ersten Mal in Spanien der Entwickler eines Computervirus angeklagt. Nun wurde er durch Urteil des Amtsgerichts Alcalá de Henares vom 24. Juni 2014 freigesprochen. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im August 2003 das Virus „Kelar“ entwickelt zu haben, das eine Schwachstelle in Windows 2000 und XP nutzte, um sich zu verbreiten. Das Virus wurde von der spanischen Firma Panda entdeckt, die Antivirensoftware herstellt. Allein im August 2013 seien 70.000 Nutzer dieser Antivirensoftware betroffen gewesen. Die infizierten Computer seien auf eine Website des Angeklagten geleitet worden, von wo aus sich ein Trojaner heruntergeladen habe, der dem Angeklagten den Zugriff auf die befallenen Computer ermöglicht habe. Der Angeklagte habe sich dabei gemäß Art. 197 Abs. 2 des spanischen Strafgesetzbuches wegen Enthüllung und Geheimnisbruch sowie gemäß Art. 264 Abs. 2 wegen Beschädigung von Computerprogrammen strafbar gemacht. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass der Angeklagte durch das Inverkehrbringen des Virus die Möglichkeit geschaffen habe, geheime Daten auszuspähen und zu enthüllen, für die Strafbarkeit reiche aber die bloße Möglichkeit hierzu nicht aus. Dass der Angeklagte tatsächlich Daten ausgespäht habe, sei von der Anklage nicht ausreichend bewiesen worden. Auch sprach das Gericht den Angeklagten vom Vorwurf der Beschädigung frei. Lediglich ein Zeuge eines infizierten Computers habe sich bei der Polizei gemeldet. Dieser habe nach Angaben des Zeugen nicht richtig funktioniert. Ob das aber auf das Virus des Angeklagten zurückzuführen sei, habe die Anklage nicht nachweisen können, urteilte das Gericht.