Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Happy Birthday to who?
21.06.13 17:42Medienberichten zufolge fordert das Filmunternehmen Good Morning To You Productions den Musikriesen Warner/Chappell Music im Rahmen einer Klage dazu auf, die Rechte an dem Song "Happy Birthday" abzugeben, ihn kostenlos verfügbar zu machen und die Gebühreneinnahmen der vergangenen vier Jahre zurückzuzahlen. Hintergrund ist, dass GMTY in einem ihrer Filme das Lied verwenden wollte und hierfür 1.500 US-Dollar an Warner/Chappell Music zahlen sollte. So sagt Jennifer Nelson, die Filmemacherin: "I never thought the song was owned by anyone. I thought it belonged to everyone.”. Der Streit über die Nutzbarkeit des beliebten und weltweit über Generationen hinweg bekannten Liedes macht beispielhaft deutlich, wie Erwartung und Realität an die Lizensierung von Musikwerken auseinanderfallen können. Zur rechtlichen Lage im Falle des Songs „Happy Birthday“ gibt es eine umfassende Informationsseite, die sich gleichfalls für die Freigabe des Liedes einsetzt.