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Thema: Herausgabe von Zugangscodes
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Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
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Elektronische Akte im Strafprozess
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Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
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Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
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News: vzbv lehnt Haftungsverschärfungen für Internetprovider ab
20.04.15 09:38Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht sich gegen eine stärkere Haftung von Internetprovidern für rechtswidrige Inhalte aus, die über ihre Netze verbreitet werden. „Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Referentenentwurf für eine gesetzliche Neuregelung der Providerhaftung ist von seinem Ansatz her verfehlt“, sagt Lenz Queckenstedt, Teamleiter Digitales und Medien beim vzbv. Stattdessen müsse der Gesetzgeber endlich klarstellen, dass eine Haftungsfreistellung auch für Verbraucher gilt, die ihren WLAN-Anschluss für Mitnutzer offen lassen.
Schon heute unterscheiden sich die Haftungsregelungen von Internetprovidern: Zugangsanbieter, die einen Telekommunikationsanschluss bereitstellen, haften nicht für rechtswidrige Inhalte, weil sie die Kommunikation über ihre Leitungen nicht überwachen. Hostprovider, also Internet-Plattformen, auf denen Nutzer Inhalte einstellen, haften nur, wenn sie von rechtswidrig hochgeladenen Inhalten Kenntnis haben und nicht unverzüglich tätig werden.
Diese Differenzierung hält der vzbv für angemessen. „Internetzugangsanbieter haften mit gutem Grund nicht für Inhalte, die über ihre Netze verbreitet werden: weil sie diese Verbreitung nicht kontrollieren und keinen Einfluss darauf nehmen“ so Queckenstedt.
Quelle: http://www.vzbv.de/dokument/stoererhaftung-unsicherheit-fuer-private-wlan-betreiber-beseitigen
Link zur Stellungnahme: http://zap.vzbv.de/e52a031a-62ff-4b6e-b51c-b793171d8d94/Haftungsbefreiung_WLAN_Stellungnahme-vzbv-2015-04-07.pdf