Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Kino.to -> Kino K.O.
21.06.11 01:37Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen das Filmportal kino.to waren jüngst Gegenstand der allgemeinen Berichterstattung. Die Betreiber der Seite fassten ihr Angebot nach eigenen Angaben stets als legales Dienstleistungsangebot auf, da man sich auf das Anbieten einer Linksammlung beschränke, deren Inhalt (aktuelle Kinofilme) im Ausland legal sei. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (kurz GVU) konnte diese Auffassung nie wirklich teilen. Im März diesen Jahres stellte sie Strafantrag gegen die Betreiber des Portals. Eine ausführliche Darstellung der Rechtsauffassung der GVU ist nun auf der Homepage der GVU zu finden.
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