Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: „Darf’s ein wenig (oder) mehr sein?“ - Werknutzung nach § 52a UrhG

18.10.11 19:00

Das LG Stuttgart hat in einem Rechtsstreit über die Einbindung von 91 von 476 Textseiten aus dem Lehrbuch "Meilensteine der Psychologie" in das eLearning-System Moodle der Fernuni Hagen zu entscheiden. Der klagende Verlag wollte durchsetzen, dass nur eine Verwendung von 3 Seiten zulässig sei. Das Gericht gestand der Fernuni nun die Einbindung von 48 Seiten, also 10% des Gesamtwerkes zu. Allerdings dürften diese Seiten ausschließlich zum Ansehen und Ausdrucken vorgehalten werden, eine Möglichkeit zum Speichern dürfe nicht bestehen. Zum Download vorgehalten werden dürften lediglich 3 Seiten. Die Entscheidung datiert vom 27.09.2011 und ist noch nicht rechtskräftig (LG Stuttgart 17 O 671/10).