Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Schweizer Rechtshilfeführer
11.05.10 15:00Auf den Seiten des Schweizer Bundesamts für Justiz wird ein Rechtshilfeführer vorgehalten, der den schweizerischen Behörden und Gerichten in den Gebieten der Beweiserhebung und der amtlichen Zustellung von Dokumenten als Hilfsmittel für ihre Ersuchen an die ausländischen Justizbehörden dienen soll. Zum einen Länderindex in dem für jedes Land die zu beachtenden Formalitäten auflistet sind. Zum anderen werden mehrsprachige Formulare und Muster bereitgestellt, die beispielsweise für Rechtshilfeersuchen in Strafsachen genutzt werden können oder als Muster für ein gewöhnliches Zustellungsgesuch dienen.
Ein ähnliches Angebot wird auch von deutscher Seite vom Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen vorgehalten. Der Service enthält Informationen zum internationalen Rechtsverkehr in Zivilsachen, dem internationalen Rechtsverkehr in Verwaltungssachen, dem internationaler Urkundenverkehr sowie zu völkerrechtlichen Beschränkungen der Gerichtsgewalt. Dabei werden aktuelle Informationen, Rechtsquellen genannt sowie Vordrucke bereitgestellt.