Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Urteil des OLG München zur Haftung der Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder

20.01.16 17:11

Das OLG München hatte am 14.1.2016 (Az.: 29 U 2593/15) über einen Fall des illegalen Filesharings zu entscheiden. In der Sache ging es um einen Urheberrechtsverletzung durch ein volljähriges Familienmitglied, der über den Anschluss der Eltern begangen wurde. Die Eltern wussten dabei, welches ihrer drei volljährigen Kinder den Rechtsverstoß begangen hatte, wollte den Namen aber nicht preisgeben.

Im Kern war über die sekundäre Darlegungslast der Eltern zu entscheiden. Dabei kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Eltern diese nicht erfüllt hätten. Es habe ihnen oblegen mitzuteilen, welches ihrer Kinder die Verletzungshandlung begangen habe, da sie hiervon nach eigener Aussage Kenntnis hatten. Art. 6 Abs. 1 GG gewähre keinen schrankenlosen Schutz und stehe dem nicht entgegen. Insbesondere sei auf Klägerseite Art. 14 GG zu berücksichtigen.

In der Folge ging das Gericht im Wege der tatsächlichen Vermutung von der Täterschaft der Eltern als Anschlussinhaber aus. Andernfalls würden Rechteinhaber ihre Ansprüche bei Familien mit einem Internetanschluss regelmäßig nicht durchsetzen können.

Pressmeldung des OLG München

Damit folgt das OLG München im Wesentlichen dem vorhergehenden Urteil des LG München (37 O 5394/14):

Vorinstanzliches Urteil des LG München