Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: BPJM-Leak

15.07.14 18:32

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wurde Opfer eines Hackerangriffs. Unbekannten ist es gelungen aus zwei verhashten, nicht öffentlichen Listen mit Adressen indizierter Websites wieder Klartext zu machen. Auf den Listen werden Websites mit pornografischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder anderweitig jugendgefährdenden Inhalten, die für Jugendliche nicht zugänglich sein sollen, aufgenommen. Die Angreifer gingen bei der Entschlüsselung der Hash-Werte, die beispielsweise von Routerherstellern genutzt werden um einen Jugendschutz zu implementieren, denkbar einfach vor: Sie verschafften sich aus öffentlich zugänglichen Quellen eine Liste mit Websites, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf der Liste der BPjM standen. Dann errechneten die Angreifer für diese Urls mit dem Programm "Hashcat" Hashwerte und verglichen diese mit den Hash-Werten der BPjM-Liste. Im Ergebnis ließen sich so 3280 MD5-Hashes und 2889 SHA1-Hashes in Klartext „zurückübersetzen". Die BPjM hat den Hack inzwischen bestätigt und etlichen Internetseiten, die einen Link zur Liste veröffentlicht haben, mit einer möglichen Strafverfolgung nach § 184b StGB (Zugänglichmachung kinderpornographischer Schriften) gedroht.