Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: 1 & 1 Mail & Media darf keinen "toten Briefkasten" für Kundenanfragen per Email verwenden
10.12.14 12:38Die 1 & 1 Mail & Media GmbH darf Anfragen von Kunden nicht mit einer automatisch erzeugten E-Mail beantworten, die lediglich auf weitere Informationsquellen verweist. Die auf dem Portal web.de genannte Mailadresse entpuppte sich als „toter Briefkasten“: Das Landgericht Koblenz hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, dass eine „unmittelbare Kommunikation“ im Sinne des § 5 I Nr. 2 Telemediengesetz hier nicht vorliege. § 5 TMG sieht die unmittelbare Kommunikation vor (Ziff. 2), elektr. Post soll demnach individuell bearbeitet werden, etwa durch Angaben einer Tel.-Nr. zum weiteren Kontakt oder durch die Angabe einer zusätzlichen Mail-Adresse, die naturgemäß nicht „ins Leere laufen“ darf.
Quelle: http://www.vzbv.de/14136.htm
Urteil im Volltext: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/1und1_LG_Koblenz_15_O_318_13.pdf