Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: 1 & 1 Mail & Media darf keinen "toten Briefkasten" für Kundenanfragen per Email verwenden

10.12.14 12:38

Die 1 & 1 Mail & Media GmbH darf Anfragen von Kunden nicht mit einer automatisch erzeugten E-Mail beantworten, die lediglich auf weitere Informationsquellen verweist. Die auf dem Portal web.de genannte Mailadresse entpuppte sich als „toter Briefkasten“: Das Landgericht Koblenz hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, dass eine „unmittelbare Kommunikation“ im Sinne des § 5 I Nr. 2 Telemediengesetz hier nicht vorliege. § 5 TMG sieht die unmittelbare Kommunikation vor (Ziff. 2), elektr. Post soll demnach individuell bearbeitet werden, etwa durch Angaben einer  Tel.-Nr. zum weiteren Kontakt oder durch die Angabe einer zusätzlichen Mail-Adresse, die naturgemäß nicht „ins Leere laufen“ darf.


Quelle: 
http://www.vzbv.de/14136.htm

Urteil im Volltext: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/1und1_LG_Koblenz_15_O_318_13.pdf