Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Leistungsschutzrecht - Aktueller Stand

30.11.12 12:06

In der gestrigen Bundestagssitzung wurde der Entwurf des siebten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes, das die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage vorsieht, diskutiert und an die Fachausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. Die Diskussion im Bundestag fand zu später Stunde vor einem weitesgehend leeren Plenum statt. Google hatte sich in den Tagen zuvor mit einer eigenen Kampagne, die den Titel “Verteidige dein Netz” trägt, gegen das geplante Leistungsschutzrecht gewandt. Auch die Jugendverbände von FDP, CDU, SPD, Grünen und Piraten hatten sich noch gestern mit einer gemeinsamen Erklärung gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts ausgesprochen. Insgesamt 16 namhafte Professoren hatten eine ausführliche Stellungnahme  des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht unterstützt, die eine eindeutig ablehnende Haltung gegenüber dem Leistungsschutzrecht zum Ausdruck bringt. Es bleibt weitrhin abzuwarten, ob es das geplante Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in eine zweite und dritte Lesung samt Verabschiedung schaffen wird.