Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: BGH Zur Löschung zweier mehr als drei Jahre alter E-Mails von einer Internetseite
11.02.15 18:05Der Kläger betreibt (in Kanada) ein Mietwagenunternehmen zur Vermietung von Wohnmobilen. Der in Deutschland ansässige Beklagte verhandelte im Frühjahr 2010 mit dem Kläger über die Vermietung einer Wohnmobils. Dabei kam es zu Unstimmigkeiten. Der Beklagte veröffentlichte danach zwei unfreundliche E-Mails des Klägers an ihn auf der von ihm unterhaltenen Internetseite mit Informationen zu Reisen und Reiseveranstaltern.
Der Klage auf Unterlassung gab das LG Mainz statt. Das OLG Koblenz ließ die Berufung nicht zu. Der Beklagte habe über den formalen Hinweis auf Art. 5 Abs. 1 GG hinaus kein Interesse daran, das Internetpublikum weiterhin über den Inhalt von mehr als drei Jahre alten E-Mails zu informieren. Nachteile aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs seien nicht ersichtlich.
Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Beklagten blieb vor dem BGH erfolglos.