Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Bundesverwaltungsgericht (Österreich): Dashcams sind unzulässig!
20.07.15 14:41Bezüglich des österreichischen Rechts wurde bereits vor einiger Zeit von Behörden darauf hingewiesen, dass der Betrieb von Dashcams unzulässig ist. Dem hat sich das dortige Bundesverwaltungsgericht angeschlossen. Die Kamera des Beschwerdeführers zeichnete nach seinen Angaben 60 Sekunden vor und 60 Sekunden nach einem Ereignis (z. B. eine Erschütterung) ein Video sowie GPS-Daten auf. Dazu wird fortlaufend ein Video aufgezeichnet und verschlüsselt in der Kamera abgespeichert sowie nach 60 Sekunden überschrieben. Erst bei einem Auslöseereignis wird die vergangene Zeitspanne auf die SD-Karte gespeichert und dem Benutzer zugänglich gemacht. Der Beschwerdeführer beabsichtigte, aufgezeichnete Videos / Daten bei Bedarf an Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Versicherungen weiterzugeben.
Das Gericht hat entschieden, dass durch die Aufzeichnungen personenbezogene Daten betroffen sind. Für eine Videoüberwachung von öffentlichen Orten seien nach österreichischem Recht aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols nur die Sicherheitsbehörden berechtigt. Verwiesen wurde einerseits auf das Urteil des EuGH vom 11.12.2014 (C-212/13), woraus sich ergebe, dass es sich nicht um eine Datenanwendung für rein private Zwecke handeln kann, andererseits auch auf ein Urteil des VG Ansbach zur deutschen Rechtslage.
Es wird aber auch erwähnt, dass nach Urteilen zweier Bezirksgerichte sowie das Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien die Aufzeichnungen keinem Verwertungsverbot im Zivilprozess unterliegen. Das Gericht hat die Revision zum Verwaltungsgerichtshof für zulässig erklärt.
Quelle: http://www.verkehrsrecht.gfu.com/2015/07/bundesverwaltungsgericht-in-oesterreich-sagt-nein-zu-dashcams/