Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: LG München – Mangelhaftes Impressum bei Xing – Interessen Dritter nicht beeinträchtigt
08.07.14 18:44Das Landesgericht München hat mit Urteil vom 03.06.2014 (Az.: 33 O 4149/14) das Versenden von Abmahnungen auf Grundlage von Impressums-Verstöße bei Xing für unzulässig befunden. In dem Urteil vom wurde zwar erneut bestätigt, dass ein Unternehmer auch bei XING ein ordentliches Impressum bereithalten muss, aber für eine Abmahnung fehle es an dem Kriterium der Beeinträchtigung der Interessen Dritter. Bei dem abgemahnten Profil handelte es sich um ein Basis-Profil eines Anwaltes. Von dem Abmahner - ebenfalls Anwalt – konnte jedoch nicht belegt werden, dass das Profil bei XING nicht lediglich für berufliche Kontakte sondern auch für Anbahnungen neuer Mandate genutzt wurde.
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