Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spanien II: Ermittlungsrichter wegen Rechtsbeugung und Anordnung rechtswidriger Abhörmaßnahmen verurteilt

09.03.12 01:52

Der 2. Strafsenat des Tribunal Supremo (entspricht dem BGH) hat durch Urteil vom 09.02.2012 dem mittlerweile suspendierten Ermittlungsrichter Baltasar Garzón wegen Rechtsbeugung (Art. 446 Código Penal) und wegen der Anordnung rechtswidriger Abhörmaßnahmen durch eine Amtsperson  (Art. 536 Código Penal) u.a. elf Jahre Berufsverbot auferlegt. Gem. Art. 51 Abs. 2 der Ley Orgánica 1/1979 dürfen Gespräche zwischen Untersuchungshäftlingen und ihren Strafverteidigern nur abgehört werden bei Terrorismusverdacht oder bei entsprechender richterlicher Anweisung. Der zweite Strafsenat sah es als erwiesen an, dass Garzón, indem er die Abhörmaßnahme anordnete, Rechtsbeugung beging, da in seiner Anordnung keinerlei Konkretisierungen zu finden waren, welche Strafverteidiger verdächtig seien, in die kriminellen Machenschaften der Angeklagten eingebunden zu sein.

Derselbe Senat hatte in einem anderen Fall im Jahr 2009 die Angeklagten freigesprochen, weil Ermittlungsrichter Garzón deren E-Mail-Verkehr ohne richterlichen Beschluss ausgeforscht hatte (siehe JIPS-Nachricht vom 26.05.2009).