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17.05.16 19:15

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17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Datenschutz-Sammelklage gegen Facebook in Österreich

03.12.14 14:15

Der österreichische Datenschutzrechtler Max Schrems hat am 31.07.2014 beim Handelsgericht Wien eine Sammelklage gegen Facebook Ireland Limited eingereicht. An der Sammelklage kann sich jeder volljährige Facebook-Nutzer (außer amerikanische und kanadische Nutzer, die einen Vertrag mit Facebook USA geschlossen haben) beteiligen.

Interessenten könne sie sich sehr einfach registrieren. Dafür sind ein Facebook-Konto und ein Foto eines Ausweises erforderlich. Jeder registrierter Nutzer bei der Klage verlangt Schadenersatz im Wert von 500 Euro und es soll kein Risiko für die Unterstützer entstehen, weil nur Max Schrems als Kläger gegen Facebook auftritt  (https://www.fbclaim.com/ui/register). Bis jetzt hat die Klage 25.000 Unterstützer und noch weitere 50.000 Facebook-Nutzer haben sich registriert

Die Gründe der Klage sind unter anderem die mangelhaften Datenschutzbestimmungen (die nach EU-Recht ungültig sind), die Teilhabe an PRISM Programm (Facebook leitet Daten an die NSA weiter), unrechtmäßige Einführung von „Social Graph“ und die unberechtigte Weitergabe von Nutzerdaten an externe Anwendungen.  (http://www.europe-v-facebook.org/sk/sk.pdf).

In der Klageerwiderung von Facebook wird bestritten „dass [die Nutzer], wie in der Klage behauptet, ihre Ansprüche tatsächlich an den Kläger abgetreten haben. Der Kläger hat nicht nachgewiesen, dass (…) diese, wie behauptet, alle Verbraucher sind und über die für die behaupteten Abtretungen notwendige Geschäftsfähigkeit verfügen. (…) Die Aktivlegitimation wird daher bestritten.“ In der 30-seitigen Stellungnahme wird auch unterstellt, dass Facebook nicht vor Gerichten verklagt werden kann. Das Wiener Gericht wird die Beschwerde und Gegenschrift überprüfen und dann wird auch der erste Verhandlungstermin festgesetzt.

Obwohl einer Veröffentlichung der Klagebeantwortung durch Facebook Ireland Ltd nicht zugestimmt wurde, hat die österreichische Gruppe diese zusammenfasst und veröffentlicht und am 24.11.2014 veröffentlicht.

http://www.europe-v-facebook.org/PR_21_11_de.pdf

https://www.fbclaim.com/ui/register