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Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

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17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

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02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Trubel um Netzpolitik.org

10.08.15 11:35

Nachdem bekannt wurde, dass der Generalbundesanwalt Harald Range Ermittlungen gegen Journalisten des Blogs Netzpolitik.org wegen des Verdachts auf Landesverrat durchführe überschlugen sich die Ereignisse. Die Ermittlungen lösten einen Sturm der Entrüstung bei Politik, Medien und Bürgern aus. Nur vereinzelt gab es Stimmen die sich hinter den Generalbundesanwalt stellten. Dieser hat mittlerweile bekanntgegeben, dass er die Ermittlungen vorerst ruhen lassen werde. Besonders häufig wurde ein Vergleich zu der NSA Ausspähaffäre gezogen.

Bei einer Verurteilung hätte den Journalisten mindestens 1 Jahr Haft geblüht, denn der Tatbestand des Landesverrats wird im Strafgesetzbuch unter Paragraf 94 abgehandelt. Es geht darin um die Weitergabe von Staatsgeheimnissen an "eine fremde Macht", an "Unbefugte" oder um die reine Veröffentlichung solcher Geheimnisse, "um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen" und dadurch die Gefahr "eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" herbeizuführen. Die Mindeststrafe liegt bei einem Jahr Haft, in schweren Fällen ist lebenslänglich möglich.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte derweil, dass der Generalbundesanwalt Ermittlungen aufnehmen müsse, wenn nach seiner Einschätzung ein Anfangsverdacht vorhanden sei. Sein Kommrentar: „Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“. Desweiteren habe Maas Zweifel daran geäußert, dass es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handele. Eine Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bestehe daher eher nicht. „Ich begrüße daher die Ankündigung des Generalbundesanwalts, die Ermittlungen vorerst ruhen zu lassen.“

Mittlerweile erwägt das Justizministerum, ob die strafrechtlichen Vorschriften über Landesverrat und über den Schutz von Staatsgeheimnissen im Verhältnis zur Pressefreiheit insgesamt reformbedürftig seien.

Notiz am Rande: Netzpolitik.org war am 11.06.14 Link der Woche beim Jurisitischen Internetprojekt.

Mit etwas mehr juristischen Informationen: http://www.tagesschau.de/inland/netzpolitik-ermittlungen-103.html

Pressemitteilung des Richterbunds: "Richterbund kritisiert Eingreifen des Bundesjustizministers"

Weitere Informationen und gute Übersichten zur "Causa Netzpolitik.org" gibt es bei Netzpolitik selbst: https://netzpolitik.org/