Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: EuGH: Safe Harbor-Abkommen ungültig

07.10.15 14:58

Am 6. Oktober 2015 fällte der EuGH ein weitreichendes Urteil: Das Safe Harbor-Abkommenb mit den Vereinigten Staaten von Amerkia verstößt gegen europäisches Recht. Der EuGH folgte damit der Argumentation und dem Votum des Generalanwalts, welcher eine Datenübermittlung in die USA aufgrund der dort herrschenden geheimdienstlichen Situation als unzulässig erachtete.

In dem Verfahren klagte ein österreichischer Facebook-Nutzer gegen die Datenübermittlung und gegen den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten. Die österreichischen Gerichte legten dem EuGH vor, der nun im Sinne des Facebook-Nutzers entschied.

Das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA sollte eine Datenübertragung von der EU in die USA auf eine rechtliche Grundlage stellen. Nach der Konstruktion des Abkommens sollten sich amerikanische Unternehmen den Regelungen des europäischen Datenschutzrechts freiwillig unterwerfen können. Dann sollte eine Datenübertragung an die Unternehmen und eine Verarbeitung durch die Unternehmen erlaubt sein. Im Rahmen des Verfahrens sollte die Kommission entscheiden können, ob die Standards des Datenschutzrechts gesichtert werden konnten. Eine Überprüfung druch die nationalen Ausichtsbehörden war nicht vorgesehen.

Hiergegen wendete sich in seinem Votum auch der Generalbundesanwalt. Er argumentierte, dass vor dem Hintergrund geheimdienstlicher Aktivitäten und dem Bekanntwerden des Prism-Programms der NSA der Wesensgehalt von Grundrechten der betroffenen EU-Bürger verletzt sei, da ihnen keine Rechtsmittel zustünden, mit denen sie sich gegen einen Zugriff auf ihre Daten durch die amerikanischen Geheimdienste wehren könnten. Dieser Argumentation ist der EuGH gefolgt. Er fürhte weiter aus, dass die Kommission keine Kompetenz habe, die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden einzuschränken. Insbesondere dürfe ein Kontrollrecht, ob die Bestimmungen des EU-Datenschutzrechts eingehalten würden nicht ausgehölt werden.

Der EuGH erklärte daher das Safe Harbor-Abkommen wegen Verletzung des Wesensgehalts von zwei Grundrechten für unwirksam.

Auch bei unserem aktuellen Link der Woche findet sich eine ausfürhliche Betrachtung: